Begleitetes Kontaktrecht (VBW - Verein für Betreutes Wohnen)

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Das Begleitete Kontaktrecht in Form eines Kontakttreffs nehmen Kinder und Eltern aus sehr belasteten Familiensituationen wahr, in strittigen Trennungs- oder Scheidungssituationen, bei Sucht-, Gewalt- oder Missbrauchsproblematiken, bei einer psychischen Erkrankung eines Elternteils oder bei Verdacht auf negative Beeinflussung der Kinder. Es steht dabei immer das Wohl, die Interessen und die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt.

Die Empfehlung oder Anordnung zum Begleiteten Kontaktrecht erfolgt über das Landesgericht oder das Amt für Soziale Dienste und wird von der Jugendhilfe finanziert.

Die Sozialpädagogische Familienbegleitung des Vereins für Betreutes Wohnen ist mit der Umsetzung des Begleiteten Kontaktrechts in Liechtenstein beauftragt.

Hier finden Sie weitere Angebote des VBW:

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Tamara Rütimann
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Begleitetes Kontaktrecht (VBW - Verein für Betreutes Wohnen)
Meierhofstrasse 33
9495 Triesen
Liechtenstein
T +423 235 01 15
EMail: spf@vbw.li
Web: www.vbw.li